Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 25.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02   

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https://dejure.org/2002,11568
OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02 (https://dejure.org/2002,11568)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2002 - 4 AR 8/02 (https://dejure.org/2002,11568)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2002 - 4 AR 8/02 (https://dejure.org/2002,11568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz irrtümlicher Annahme der Zulässigkeit einer nachträglichen Prorogation

  • Judicialis

    ZPO § 36; ; ZPO § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 § 38
    Verweisungsbeschluss nicht willkürlich, wenn nachträgliche Gerichtsstandsvereinbarung irrig für zulässig gehalten wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 329 O 6/02
  • LG Lüneburg - 5 O 319/01
  • OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids -

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02
    Auch das OLG Schleswig ist der Ansicht, dass, wenn bei Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts kein Wahlrecht bestand, der Angabe des im Mahnbescheidsantrags angegebenen Gerichts keine Bindungswirkung zukommt (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).

    Mit dieser Frage hat sich das OLG Schleswig in seinem Beschluss vom 27. September 2000 (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646) nicht befasst.

  • OLG Celle, 31.01.2002 - 4 AR 6/02

    Verweisung des Rechtsstreits: Wegfall der Bindungswirkung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02
    Eine Verweisung infolge übereinstimmender Anträge der Parteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch nicht willkürlich (vgl. z. B. OLGR Celle 2000, 224 sowie zuletzt z. B. in 4 AR 3/02 und 4 AR 6/02).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1976 - 19 Sa 2/76
    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02
    Deshalb ist ein Verweisungsbeschluss, den ein Gericht in der - nach überwiegender Ansicht - irrigen Auffassung erlässt, die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts könne auch noch nach Rechtshängigkeit durch Gerichtsstandsvereinbarung beseitigt werden, dennoch bindend (OLG Düsseldorf OLGZ 76, 475).
  • OLG Celle, 05.09.2002 - 4 AR 71/02

    Fehlerhafter Verweisungsbeschluss: Bindungswirkung mangels Willkür

    Eine Verweisung infolge übereinstimmender Anträge der Parteien ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats i.d.R. nicht willkürlich (vgl. z.B. OLG Celle v. 15.2.2000 - 4 AR 7/00, OLGReport Celle, 2000, 224; 4 AR 3/02; 4 AR 6/02; 4 AR 8/02 und 4 AR 54/02).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 25.06.2002 - 4 AR 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,49758
LG Freiburg, 25.06.2002 - 4 AR 8/02 (https://dejure.org/2002,49758)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.06.2002 - 4 AR 8/02 (https://dejure.org/2002,49758)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 4 AR 8/02 (https://dejure.org/2002,49758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarielle Beurkundung eines Testaments durch einen Notar und anschließende Tätigkeit desselben Notars als Nachlassrichter über das Testament im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    Auszug aus LG Freiburg, 25.06.2002 - 4 AR 8/02
    Eine solche Auseinandersetzung betrifft eine Frage der Verteilung der Geschäfte unter den Mitgliedern dieses Gerichts durch den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan (vgl. BGH NJW 2000, 80 f.).
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus LG Freiburg, 25.06.2002 - 4 AR 8/02
    Nur diese gesetzliche geregelte Aufgabenabgrenzung zwischen Spruchkörpern verschiedener Arten desselben Gerichts ist der Disposition präsidialer Entscheidungen entzogen (vgl. BGH NJW 1975, 2304, 2306; Gummer a. a. O., Rdnr. 38; Patzina in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 36 ZPO, Rdnr. 42).
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